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Brandbrief, rettet die CBD Branche!

  • Beitrags-Kategorie:CBD Blüten
  • Lesedauer:9 min Lesezeit

Liebe Partner:innen,
diesen Brief haben wir bereits an Politiker versendet. Wer möchte darf diesen kopieren, für sich nutzen und umschreiben und ebenfalls an Politiker seiner Wahl versenden. Je mehr Nachrichten dort eingehen, desto wahrscheinlicher ist eine Reaktion. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Beste Grüße euer Team von Cannahandel.

Brandbrief anlässlich des am 12.10.2022 veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2022 (Az. 5 StR 490/21) zu Nutzhanferzeugnissen

Sehr geehrter Gesundheitsminister Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach,

Sehr geehrter Drogenbeauftragter Herr Burkhardt Blienert,

ich schreibe Ihnen als Unternehmer einer Branche, die seit dieser Woche nahe am Abgrund steht.

Am 12.10.2022 wurde ein Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 23.06.2022 (Az. 5 StR 490/21) veröffentlicht, der tausende Unternehmer und Einzelhändler aus der Nutzhanfbranche in die Illegalität schiebt und denen nun völlig überraschend mehrjährige Haftstrafen drohen.

Der Bundesgerichtshof hat ein nicht öffentliches Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, demzufolge ein Unternehmer zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er Handel mit Nutzhanfblüten mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,2% THC (sogenannten CBD-Blüten) betrieben haben soll .

Die Begründung ist in Fachkreisen höchst umstritten und bezieht sich darauf, dass „ein Missbrauch zu Rauschzwecken“ angeblich nicht ausgeschlossen werden könne, sodass unbehandelte Nutzhanfblüten nicht unter die Ausnahmevorschrift der  Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG fallen würden, sondern als Betäubungsmittel einzustufen seien.

Tatsächlich ist die Annahme, Konsumenten könnten sich mit Nutzhanf berauschen, vergleichbar mit der Gefahr, sich mit alkoholfreiem Bier zu berauschen (so ein anderer Senat des Landgerichts Berlin in einer Entscheidung vom 16.07.2021).

Neben dem Sachverständigenausschusses des BfArM, haben alle Fraktionen des Bundestags mit Ausnahme der AFD die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzeslage erkannt (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 19/31100) und der Sachverständigenausschuss des BfArm hat sogar bereits einen fertig ausgearbeiteten Vorschlag eingereicht:

. (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366)

Dieser Empfehlung ist dringend zu folgen. Sie wurde wegen der bevorstehenden Cannabislegalisierung zurückgesellt. Die gesetzliche Novellierung kann aber nicht bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Genussmittelregulierung warten. Die junge nicht-medizinische Cannabisbranche, die von zahlreichen Startups geprägt ist, wird sich bis dahin nicht über Wasser halten können und weitere tausende Arbeitsplätze sind akut gefährdet. Lokale kleine und mittlere Unternehmen werden unter Haftandrohung ihrer Existenz beraubt.

Hanftee, der jahrzehntelang in jedem Teefachhandel, in Drogerien und Reformhäusern zur Beruhigung verkauft wurde, gilt heute als Betäubungsmittel, dessen Verkauf ins Gefängnis führen kann. Hanfbauern, die unter behördlicher Aufsicht legal Nutzhanf anbauen, werden, wie kürzlich in Dithmarschen geschehen, von der Polizei zur Ernte gezwungen, die daraufhin die gesamte Ernte beschlagnahmt. All dies hängt an diesem oben erwähnten Zusatz des BTMGs. Und das geschieht, während die Bundesregierung zeitgleich von der Cannabislegalisierung schwadroniert. Dieser Wahnsinn muss endlich gestoppt werden!

Ich war immer ein großer Befürworter dieses Rechtsstaates und sehe mit großer Traurigkeit zu, wie rechtschaffende Unternehmer mit der vollen Gewalt der Exekutive drangsaliert und zur Aufgabe Ihrer Existenzgrundlage gezwungen werden. Völlig ohne Sinn und Verstand wird ein imaginäres Gespenst gejagt .

Mich erreichen Tag für Tag die verzweifelten Nachrichten unserer Partner und Marktbegleiter, Nachrichten über Geschäftsaufgaben, Nachrichten über Polizeirazzien, Nachrichten über Schlaflosigkeit und Angstzustände. Nachrichten von Unternehmern, die sich tagtäglich mit der Rechtslage beschäftigen, um ihre Produkte gesetzeskonform auf den Markt zu bringen, Nachrichten von genau diesen Unternehmern, die Ihre Cannabis Legalisierung umzusetzen gedenken.

Bitte werden Sie tätig und helfen Sie uns!

Mit den besten Grüßen

Heinrich Hauk & Stefan Hauk

HaukHandels GbR

Brandbrief anlässlich des am 12.10.2022 veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2022 (Az. 5 StR 490/21) zu Nutzhanferzeugnissen

Sehr geehrter Gesundheitsminister Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach,

Sehr geehrter Drogenbeauftragter Herr Burkhardt Blienert,

ich schreibe Ihnen als Unternehmer einer Branche, die seit dieser Woche nahe am Abgrund steht.

Am 12.10.2022 wurde ein Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 23.06.2022 (Az. 5 StR 490/21) veröffentlicht, der tausende Unternehmer und Einzelhändler aus der Nutzhanfbranche in die Illegalität schiebt und denen nun völlig überraschend mehrjährige Haftstrafen drohen.

Der Bundesgerichtshof hat ein nicht öffentliches Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, demzufolge ein Unternehmer zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weil er Handel mit Nutzhanfblüten mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,2% THC (sogenannten CBD-Blüten) betrieben haben soll .

Die Begründung ist in Fachkreisen höchst umstritten und bezieht sich darauf, dass „ein Missbrauch zu Rauschzwecken“ angeblich nicht ausgeschlossen werden könne, sodass unbehandelte Nutzhanfblüten nicht unter die Ausnahmevorschrift der  Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG fallen würden, sondern als Betäubungsmittel einzustufen seien.

Tatsächlich ist die Annahme, Konsumenten könnten sich mit Nutzhanf berauschen, vergleichbar mit der Gefahr, sich mit alkoholfreiem Bier zu berauschen (so ein anderer Senat des Landgerichts Berlin in einer Entscheidung vom 16.07.2021).

Neben dem Sachverständigenausschusses des BfArM, haben alle Fraktionen des Bundestags mit Ausnahme der AFD die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzeslage erkannt (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 19/31100) und der Sachverständigenausschuss des BfArm hat sogar bereits einen fertig ausgearbeiteten Vorschlag eingereicht:

. (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366)

Dieser Empfehlung ist dringend zu folgen. Sie wurde wegen der bevorstehenden Cannabislegalisierung zurückgesellt. Die gesetzliche Novellierung kann aber nicht bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Genussmittelregulierung warten. Die junge nicht-medizinische Cannabisbranche, die von zahlreichen Startups geprägt ist, wird sich bis dahin nicht über Wasser halten können und weitere tausende Arbeitsplätze sind akut gefährdet. Lokale kleine und mittlere Unternehmen werden unter Haftandrohung ihrer Existenz beraubt.

Hanftee, der jahrzehntelang in jedem Teefachhandel, in Drogerien und Reformhäusern zur Beruhigung verkauft wurde, gilt heute als Betäubungsmittel, dessen Verkauf ins Gefängnis führen kann. Hanfbauern, die unter behördlicher Aufsicht legal Nutzhanf anbauen, werden, wie kürzlich in Dithmarschen geschehen, von der Polizei zur Ernte gezwungen, die daraufhin die gesamte Ernte beschlagnahmt. All dies hängt an diesem oben erwähnten Zusatz des BTMGs. Und das geschieht, während die Bundesregierung zeitgleich von der Cannabislegalisierung schwadroniert. Dieser Wahnsinn muss endlich gestoppt werden!

Ich war immer ein großer Befürworter dieses Rechtsstaates und sehe mit großer Traurigkeit zu, wie rechtschaffende Unternehmer mit der vollen Gewalt der Exekutive drangsaliert und zur Aufgabe Ihrer Existenzgrundlage gezwungen werden. Völlig ohne Sinn und Verstand wird ein imaginäres Gespenst gejagt .

Mich erreichen Tag für Tag die verzweifelten Nachrichten unserer Partner und Marktbegleiter, Nachrichten über Geschäftsaufgaben, Nachrichten über Polizeirazzien, Nachrichten über Schlaflosigkeit und Angstzustände. Nachrichten von Unternehmern, die sich tagtäglich mit der Rechtslage beschäftigen, um ihre Produkte gesetzeskonform auf den Markt zu bringen, Nachrichten von genau diesen Unternehmern, die Ihre Cannabis Legalisierung umzusetzen gedenken.

Bitte werden Sie tätig und helfen Sie uns!

Mit den besten Grüßen

Heinrich Hauk & Stefan Hauk

HaukHandels GbR

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