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BGH Urteil vom 12.10.22! Haftstrafe für Handel mit CBD- Blüten?!

  • Beitrags-Kategorie:CBD Blüten
  • Lesedauer:7 min Lesezeit

Liebe Cannahändler,

wie ihr aus der überregionalen Presse und auch über uns erfahren habt, hat der Bundesgerichtshof am 12.10.2022 ein fatales Urteil gefällt:

Die zwei Angeklagte sind mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert (Beschluss v. 23. Juni 2022, Az. 5 StR 490/21)

Die beiden Männer waren vom Landgericht Berlin wegen des Handels mit CBD-Nutzhanfblüten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte hatte zusammen mit den anderen Angeklagten und einem unbekannten Dritten insgesamt rund 120 kg Nutzhanf erworben und an Großhändler weiterverkauft, die diese ihrerseits an Spätverkaufsstellen und CBD-Shops veräußerten. 

Obwohl der THC-gehalt bei den CBD-Blüten unter 0,2% lag, würden sie nicht unter eine entsprechende Ausnahmevorschrift fallen. Es fehle hier nämlich die Voraussetzung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Das Urteil des LG Berlin ist damit rechtskräftig. 

Grenzwert eingehalten, aber Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen?!

In der entsprechenden Ausnahmevorschrift dem sog. Nutzhanfparagraphen ist dabei ein Grenzwert für den berauschenden Teil THC vorgesehen. Dieser liegt bei unter 0,2% und wurde nach Feststellung des Gerichts im hiesigen Fall auch nicht überschritten. Es fehle aber an einer anderen Voraussetzung, so der BGH: So müsse nämlich auch der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein*. Diese Voraussetzung ist insofern nicht schon dadurch gegeben, dass der genannte Grenzwert nicht überschritten wird. „Denn würde man etwas 15 Gramm Blüten zu einem Muffin verarbeiten und Backen würde dieser einen leichten rausch erzeugen.. Das erhitzen, führte zur Freisetzung weiteren THC, das beim Konsum durch den Endabnehmer einen Cannabisrausch erzeugen könnte“, heißt es in der Pressemitteilung des BGH. 

  • Wir hatten in der Vergangenheit die Lösung das wir als Großhändler immer 1G Einheiten einzeln verpackt versendet haben, zudem wurde eine Maximalabgabe durch die Händler festgelegt (5 gramm Pro Person / Pro Tag) was unserer Meinung den Missbrauch zu Rauschzwecken völlig ausschließt!

Leider wurden CBD Blüten (laut BGH) nun als Betäubungsmittel nach dem Einheits-Übereinkommen der vereinten Nationen von 1961 eingestuft.

Dabei spielte es keine Rolle, ob der THC Gehalt unter 0,2% THC lag.

Aufgrund des BGH Urteils vom 12.10.2022 kann eine Strafbarkeit beim CBD-Blüten Handel begründet werden.

Blüten unter 0,0% THC als Lösung?

JAIN!..

Was sind CBD Blüten mit einem THC Gehalt von unter 0,0% THC?

Das bedeutet, dass die CBD Blüten einen THC Wert erst ab der 2. Nachkommastelle vorweisen.

(Unsere Black Flower gehörte ebenfalls zu dieser Kategorie, da der THC Wert bei ca. 0,08% liegt)

Einige haben uns bereits angefragt, ob wir auch Blüten mit 0,0% THC anbieten.

Das Problem welches wir darin aktuell sehen ist leider, dass die Behörden hierbei zunächst keinen Unterschied machen werden.

Da es sich hierbei ebenfalls um CBD Nutzhanfblüten handelt. Denn bis der THC Gehalt überprüft und gerichtlich diskutiert wird, vergehen Zeit, Kosten und Mühe. Läden könnten trotzdem geschlossen und Betreiber/innen vor große Probleme gestellt werden.

Ganz klarer Hinweis von uns: nehmt CBD Blüten vorläufig aus dem Verkauf!

Bei uns sind also vorläufig keine CBD Blüten mehr erhältlich.

Pollinate, Öle, Extrakte, Isolate & CBD Crunch sind hiervon ausgeschlossen und werden weiterhin von uns angeboten.

Ihr könnt euch sicher sein – wir halten zusammen!

Denn aktuell arbeiten wir bereits mit Hochdruck an Lösungen und Ideen, um euch hoffentlich demnächst Alternativprodukte anbieten zu können.

Weitere Informationen dazu folgen.

Bei Fragen wendet euch gerne an unsere E-Mail Adresse (mail@cannahandel.com) oder euren persönlichen Ansprechpartner.

Bis bald,

Das Team von Cannahandel 

Heinrich Hauk & Stefan Hauk & Jan Stüdemann

Kann die Ware zurückgeschickt werden?

Leider kann die Ware nicht zurückgeschickt werden, weil der Großhandel ab sofort offiziell keine Bestände haben darf und die Händler sich strafbar machen würden, da hier keine offizielle Transaktion stattfinden darf

Möglichkeiten:

Warenbestand komplett auf 0 setzen im Warenwirtschaftssystem oder Kassen System und die Bestände beim Steuerberater einreichen diese können durch das Urteil zu 100% als Kosten gelten gemacht werden. Im Nachhinein dürfen die Waren vernichtet werden.

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